_ lege klar und schlüssig dar, dass keine grösseren Degenerationen der Rotatorenmanschette vorgelegen hätten und somit die festgestellte Verletzung der Rotatorenmanschette überwiegend wahrscheinlich auch ohne entsprechende Degeneration habe entstehen können. Damit habe sich der Kreisarzt nicht im Detail auseinandergesetzt (vgl. Beschwerde S. 7 f.).