Der beschriebene Mechanismus sei nicht geeignet gewesen, die in der MRI-Untersuchung beschriebenen Befunde im Bereich der rechten Schulter hervorzurufen. Es handle sich um einen ausgedehnten degenerativen Vorzustand und [dieser] weise auf eine überdurchschnittliche Vorbelastung der rechten Schulter hin. Formal entspreche der Befund einer Listendiagnose nach lit. f, diese sei aber nicht ereigniskausal (VB 48 S. 2 f.). Gehe man zugunsten des Beschwerdeführers von einem vulnerablen, das heisse verletzungsanfälligen, vordegenerierten Vorzustand aus und von Manipulationen, die mit einer erheblichen -7-