2.3.2. Die Beschwerdegegnerin ging sodann trotz der etwas abweichenden Ereignisschilderung im Arztbericht vom 29. Juli 2021 vom ansonsten konsistent geschilderten Ereignishergang aus, dass der Beschwerdeführer am 9. Juli 2021 einen Roboter mit mehreren schweren Kisten beladen habe. Als der Wagen plötzlich geklemmt habe und der Beschwerdeführer den in der Zufuhrschiene verklemmten Gegenstand habe zurechtrücken wollen, habe er plötzlich Schmerzen in der rechten Schulter verspürt (VB 65 S. 4; Vernehmlassung S. 2)