Gemäss Telefonnotiz vom 3. September 2021 gab der Beschwerdeführer gegenüber der zuständigen Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin an, er sei am 9. Juli 2021 am Arbeiten gewesen. Er habe einen Wagen wegstossen müssen, der auf der Zufuhrschiene eingeklemmt gewesen sei. Dabei habe er einen starken Schmerz verspürt (VB 14).