"1. Der Einsprache-Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 04.01.2023 sei aufzuheben und Herrn A._____ seien die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Eventuell sei ein Gerichtsgutachten einzuholen und sodann über den Anspruch zu entscheiden. 3. Subeventuell sei die Sache zur Erstellung eines externen Gutachtens im Verfahren gemäss Art. 44 ATSG und zur weiteren Abklärung sowie zum Neuentscheid an die Unfallversicherung zurückzuweisen. - unter Kosten und Entschädigungsfolge -"