Verloren gegangen seien auch die von Dr. med. F. genannte extreme Stimmungslabilität, die heftigen dissoziativen Anfälle zum Teil mehrmals pro Monat mit völliger Amnesie, die Depersonalisationen und Derealisationen, die Erlebnisweisen dicht an halluzinativer Qualität (taktil), die heftigen inneren Spannungszustände (VB 6 S. 38 f.) und der mögliche Schutzmechanismus, dass die Beschwerdeführerin immer wieder ohnmächtig geworden sei, als sie sich die Pulsadern aufzuschneiden versucht habe (VB 42 S. 6). Damit bestehen zumindest geringe Zweifel an dem von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebenen Gutachten von Dr. med. C. (vgl. E. 4.1.2. und 4.2. hiervor).