Die Begutachtung beinhalte auch ein Mini- ICF-Rating, welches verschiedene Einschränkungen aus versicherungsmedizinischer Sicht schlüssig dokumentiere. Die Diagnosen und Differentialdiagnosen seien hergeleitet und eingehend diskutiert worden. Die Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit seien aus versicherungsmedizinischer Sicht nachvollziehbar beurteilt und begründet worden. Der Gutachter habe sich dafür an den zu objektivierenden krankheitsbedingten funktionellen Ausfällen orientiert. Die dem Gutachten zugrundeliegenden medizinischen Berichte seien teilweise gewürdigt und die Standardindikatoren berücksichtigt worden.