In der Gesamtschau erfülle das vorliegende psychiatrische Gutachten trotzdem die versicherungsmedizinischen Vorgaben. Es sei umfassend und es sei in Kenntnis der Vorakten erstellt worden. Die Gliederung sei genügend, um die gesuchten Informationen zu finden. Es beruhe auf einer korrekten Anamnese und einer gründlichen psychiatrischen Untersuchung. Dabei seien die geklagten Beschwerden berücksichtigt worden. Ein Tagesablauf sei geschildert worden und es seien testpsychologische Zusatzuntersuchungen durchgeführt worden. Die Begutachtung beinhalte auch ein Mini- ICF-Rating, welches verschiedene Einschränkungen aus versicherungsmedizinischer Sicht schlüssig dokumentiere.