) zur emotional instabilen Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.3) nicht folge. Eigentlich könne im vorliegenden Fall die allgemeine Diagnose einer Persönlichkeitsstörung in der Gesamtschau nachvollzogen werden. Insbesondere würden Schwierigkeiten seit der Jugend mit rezidivierenden depressiven Einbrüchen bestehen. Eine berufliche Ausbildung sei offenbar nur knapp und mit Schwierigkeiten erlangt worden, obwohl keine eigentliche Intelligenzminderung festgestellt worden sei. Der Leidensdruck sei spürbar. Zudem würden seit langem Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung bestehen (VB 42 S. 5 f.).