Der Leidensdruck sei bedeutend. Zudem sei nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen gut zu erkennen, dass die Persönlichkeitscharakteristika der dependenten Persönlichkeitszüge nur sehr rudimentär vorhanden seien, respektive dort, wo sie vorhanden seien, eher den ängstlich-vermei- denden Zügen zuzuschreiben seien. Des Weiteren habe Dr. med. C. nicht dargelegt, weshalb er den aus psychiatrischer Sicht gut nachvollziehbaren Erklärungen aus dem Bericht der E. vom 27. Oktober 2020 (VB 14 S. 3 ff.) zur emotional instabilen Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.3) nicht folge.