Als Diagnose ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit erkenne der Gutachter Probleme verbunden mit Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung, im Sinne von ausgeprägt akzentuierten, ängstlich-vermeidenden (=selbstunsicheren) sowie abhängigen Persönlichkeitszügen (ICD-10 Z73.1), was eine mögliche Interpretation der bekannten Problematik darstelle. Deutlich ängstlich-vermeidende Persönlichkeitszüge seien klar erkennbar. Sie seien -6-