In Bezug auf die Angstsymptomatik habe sich Dr. med. C. für die Diagnose der sonstigen spezifischen Angststörungen (ICD-10 F41.8) entschieden, was einigermassen verständlich sei. Andererseits mute es doch eher seltsam an, eine so breite Palette an ganz unterschiedlichen, zum Teil auch einzeln klassifizierten Ängsten und Phobien (Zukunftsängste, Existenzängste, Panikattacken, generalisierte Ängste, soziophobische Ängste, klaustrophobische Ängste sowie agoraphobische Ängste) unter dieser Diagnose zusammenzufassen. Die ICD-10 Kategorien Fxx.8 oder Fxx.9 sollten eigentlich nur zurückhaltend verwendet werden (VB 42 S. 5).