Entsprechend werde die sogenannte "double depression" lange nicht überall akzeptiert, was folgerichtig sei (VB 42 S. 4). Den Zustand der unvollständig remittierten depressiven Episode als Dysthymie zu bezeichnen, sei aus psychiatrischer Sicht zudem nicht korrekt. Es zeige sich hier viel eher ein chronisch schubförmiger Verlauf, also eine rezidivierende depressive Erkrankung mit jeweils unvollständiger Remission zwischen den einzelnen Episoden. In Bezug auf die Angstsymptomatik habe sich Dr. med. C. für die Diagnose der sonstigen spezifischen Angststörungen (ICD-10 F41.8) entschieden, was einigermassen verständlich sei.