2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. März 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren VBE.2023.67 beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.4. Gegen die Verfügung vom 27. Februar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 27. Februar 2023 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.