sönliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie unter anderem das von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten (Gutachten von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, vom 16. August 2021) einholte. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 6. Januar 2023 ab dem 1. September 2021 eine halbe Invalidenrente zu;