1. Die 1985 geborene Beschwerdeführerin meldete sich – nachdem ihr von der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Zürich (IV-Stelle Zürich) vom 1. Juni 2004 bis am 31. Mai 2006 eine halbe Rente zugesprochen worden war und anschliessend die infolge Wohnortwechsels neu zuständige Beschwerdegegnerin am 27. April 2007 auf die Neuanmeldung der Beschwerdeführerin nicht eingetreten war – am 18. November 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, per-