6.2. Der Versicherte hat sich erst Ende Januar 2022 für eine psychiatrische Behandlung entschieden. Den entsprechend geplanten Psychiatrische Dienste K.-Termin hat er abgesagt und den dafür mit einem Psychiater in M. vereinbarten früheren Termin, welcher Minuten nach dem fraglichen Ereignis stattgefunden hätte, nicht mehr wahrgenommen (vgl. VB 26 S. 1). Entsprechend ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen, dass weitere Unterlagen erhältlich zu machen wären, welche die medizinisch zu klärende Frage nach dem psychischen Gesundheitszustand des Versicherten im Zeitpunkt des Ereignisses weiter zu klären vermöchten.