_ vom 31. August 2022 gelangte Dr. med. D._____ nachvollziehbar zum Schluss, dass ein psychotischer Zustand im Zeitpunkt der Selbsttötung in Anbetracht fehlender Hinweise, wonach der Versicherte in der Vergangenheit unter psychotischen Symptomen gelitten habe, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen sei (VB 28 S. 1, vgl. E. 4.1. f. hiervor). Ebenfalls schlüssig erscheinen die Ausführungen von Dr. med. D._____, wonach das Aufsuchen einer Brücke, das Warten, die Ambivalenz und der Sprung überwiegend wahrscheinlich auf planende Handlungselemente -8-