4.2. Der Aktenbeurteilung von Dr. med. D._____ lag sodann ein Bericht des Hausarztes des Versicherten Dr. med. E._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Endokrinologie-Diabetologie, vom 31. August 2022 zu Grunde. Dieser hielt darin fest, dass der Versicherte seit Juli 2021 aufgrund einer rezidivierenden depressiven Episode in Behandlung gestanden habe. Mit einer Zuweisung zum Psychiater sei der Versicherte erst am 31. Januar 2022 einverstanden gewesen, weshalb ihm keine entsprechenden Berichte vorliegen würden. Anlässlich der letzten Kontrolle vom 28. Februar 2022 habe der Versicherte sehr unruhig und nervös gewirkt und sich darüber geärgert, dass es ihm nicht bessergehe.