Die psychiatrische Störung in Remission habe die Fähigkeit, bezüglich der zur Diskussion stehenden Handlung vernunftgemäss zu handeln, überwiegend wahrscheinlich nicht eingeschränkt. Der Explorand habe – unter Verweis auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft S. vom 11. April 2022 – ca. 10 Minuten auf der Brücke gestanden und hinuntergeschaut, bevor er hinuntergesprungen sei. Die zur Diskussion stehende Handlung, das Aufsuchen einer Brücke, das Warten, die Ambivalenz und der Sprung würden überwiegend wahrscheinlich auf planende Handlungselemente schliessen lassen.