Entsprechend führte auch Dr. med. C._____, Fachärztin für Rechtsmedizin, im rechtsmedizinischen Gutachten vom 16. März 2022 überzeugend aus: "In Zusammenschau aus Untersuchungsbefunden, vorliegenden Videoaufnahmen, in den Jackentaschen aufgefundenen Medikamenten [Antidepressiva und Beruhigungsmittel, VB 11 S. 30] sowie bei Fehlen von Zeichen einer Fremdeinwirkung spricht aktuell nichts gegen ein suizidales Geschehen" (VB 11 S. 31).