Auch seien die HWS und die BWS frei beweglich bzw. nicht klopf- oder druckschmerzhaft. Zunächst sei zuerst der weitere Spontanverlauf abzuwarten und Ende Februar 2022 sei nochmals eine klinische Kontrolle vereinbart worden. Die Arbeitsunfähigkeit zu 100 % sei bis und mit 27. Februar 2022 verlängert worden (VB 26 S. 3). Der RAD-Arzt Dr. med. B. hielt in seiner Aktenbeurteilung vom 21. März 2022 fest, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen sei und noch mit einer Verbesserung der Situation gerechnet werden könne. Deshalb sei das Einholen der weiteren medizinischen Berichte angezeigt (VB 29 S. 4).