In Anbetracht der persistierenden Schulterbeschwerden rechts sei die angestammte Tätigkeit mit ausgeprägter Schulterbelastung nicht mehr zumutbar und es bestehe seit dem 26. September 2020 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitsfähigkeit von 70-80 % sei in angepasster Tätigkeit seit Januar 2022 (6 Monate nach der Operation) bei einer leichten wechselbelastenden Tätigkeit, welche vorwiegend mit dem linken Arm absolviert werden könne, zumutbar. Der rechte Arm sei als Hilfsarm einsetzbar, jedoch seien keine Überkopfpositionen rechts oder körperfernes Heben von Lasten rechts (analog funktionelle Einarmigkeit rechts) zumutbar.