Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess eine Abklärung an Ort und Stelle durchführen (Bericht vom 24. Juni 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 6. Januar 2023 eine vom 1. November 2021 bis 31. März 2022 befristete ganze Rente zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch.