1. Die 1970 geborene, zuletzt als Reinigungsmitarbeiterin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 3. Mai 2021 aufgrund von Schulterbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess eine Abklärung an Ort und Stelle durchführen (Bericht vom 24. Juni 2022).