5.3. Die Aktenbeurteilung von Dr. med. univ. B._____ vom 8. Mai 2023 ist in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 4.3. hiervor). Dr. med. univ. B._____ kam in Kenntnis und Würdigung der medizinischen Vorberichte, der angegebenen Beschwerden, der bildgebenden Befunde sowie unter Bezugnahme auf entsprechende Fachliteratur und in Auseinandersetzung mit den Ausführungen des behandelnden Arztes Dr. med. C.