__ vom 26. August 2020 festgehaltenen aktivierten AC-Gelenkarthrose (VB 48) handle es sich mit Sicherheit um keine Unfallfolgen, da sich eine Arthrose im AC-Gelenk nicht innerhalb von weniger als drei Monaten entwickle. Aufgrund dieser Beurteilung sei eine vorübergehende Beschwerdeauslösung durch Aktivierung der vorbestehenden Arthrose anzunehmen, eine unfallkausale strukturelle Läsion sei nicht nachgewiesen (vgl. kreisärztliche Beurteilung vom 8. Mai 2023 [eingereicht mit Vernehmlassung vom 24. Mai 2023] S. 2).