1. Der 1992 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Schadenmeldung am 31. Mai 2020 beim Bremsen mit dem Motorrad stürzte und sich die linke Zehe, den rechten Unterarm und den linken Mittelfuss brach. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Ereignisses und erbrachte Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen.