5.3.3. Schliesslich ist auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass die von Dr. med. E. vorgenommene Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin von 70–90 % (bzw. Mittelwert 80 %; vgl. E. 3.1.) mit den praktischen Erfahrungen im Rahmen des Belastungstrainings in Widerspruch steht: Eine schrittweise Reintegration der Beschwerdeführerin konnte nur in begrenztem Ausmass durchgeführt werden. Dabei wurde das frühzeitige Erreichen ihrer gesundheitlichen Grenzen nicht nur subjektiv von der Beschwerdeführerin selbst geschildert (zweieinhalb Stunden pro Tag bzw. 30–40 %;