Aus dem entsprechenden Bericht vom 20. Januar 2022 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin ihr Pensum im Werkatelier über die Zeit von anfänglich zwei Stunden pro Tag schrittweise gesteigert habe. Bei der Erhöhung von drei auf vier Stunden habe sie erstmals angegeben, bereits nach zweieinhalb Stunden Müdigkeit zu verspüren und angemerkt, dass eine weitere Steigerung aus ihrer Sicht nicht möglich sei, weshalb man das Pensum in der Folge langsamer erhöht hat (VB 114 S. 3; vgl. VB 67 S. 1). Ein Versuch der Beschwerdeführerin, das Pensum im Werkatelier von vier auf viereinhalb Stunden zu steigern sei erfolglos verlaufen (VB 114 S. 3; vgl. VB 81 S. 1).