Es liessen sich leichte kognitive Einschränkungen an die im angestammten Beruf der Versicherten gestellten Anforderungen an die kognitive Belastbarkeit und Flexibilität und die Fehlerkontrolle ableiten. Die "harten", berufsrelevanten ICF-Fähigkeitsdimensionen – die Durchhaltefähigkeit, das Lernen von Neuem und Anwenden fachlicher Kompetenzen, die Planung und Strukturierung von Aufgaben, die kognitive Flexibilität und Umstellfähigkeit sowie die Verkehrsfähigkeit/Mobilität – seien allesamt aus gutachterlicher Sicht leicht- bis mittelgradig limitiert.