Die berufsbezogene neuropsychologischleistungspsychologische Abklärung ergebe im kognitiven Bereich eine leichte Beeinträchtigung der kognitiven Belastbarkeit, verbal-mnestische Einschränkungen, eine leicht verminderte figurale-räumliche Abrufleistung sowie ein zeitweise etwas unstrukturiertes Vorgehen. Diese Befunde liessen sich einer Funktionsstörung fronto-limbischer Regelkreise als residuelle Folgen der SAB bei rupturiertem Aneurysma am 25. April 2020 zuordnen. Sie seien vergleichbar mit denen der Voruntersuchung im Oktober 2020 (VB 65 S. 6 f.; zu Letzterem s. Erwägung hiervor).