sich aus den Akten eine bleibende, leichte kognitive Einschränkung erkennen, was bei zwei neuropsychologischen Untersuchungen bestätigt worden sei. Es sei davon auszugehen, dass es sich um einen Endzustand handle. Mit einer weiteren Verbesserung sei nicht zu rechnen. Durch diese leichten Einschränkungen ergebe sich eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 20 % (Mittelwert der im neuropsychologischen Bericht vom 28. März 2021 attestierten Einschränkung von 10–30 %, vgl. nachfolgende E. 5.2.1.). Diese Einschätzung gelte ab dem 14. März 2021.