1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 16. September 2020 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund einer aneurysmatischen Subarachnoidalblutung (SAB) zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und zog insbesondere die Akten des Krankentaggeldversicherers bei, der unter anderem eine neuropsychologische und eine verhaltensneurolo- gisch-neuropsycholgische Abklärung hatte durchführen lassen.