Erhält diese vom Unternehmen den vollen Lohn, so erleidet sie keinen Lohnausfall und hat gemäss klarem Wortlaut des Gesetzes und der Verordnung keinen Anspruch auf Entschädigung. Woher das Unternehmen die Mittel für die Lohnzahlung nimmt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.