Unter entsprechender anteilsmässiger Anrechnung der Bonuszahlung in der Höhe von Fr. 371'836.25 für alle Monate des Jahres 2021 ergibt sich für die Monate Januar bis März 2021 ein Bruttoeinkommen (ohne Familienzulagen) in der Höhe von Fr. 39'994.35 (Fr. 371'836.25 / 12 + Fr. 9'008.00 [VB 721]) und für die Monate April bis Dezember 2021 ein Bruttoeinkommen (ohne Familienzulagen) in der Höhe von Fr. 39'947.30 (Fr. 371'836.25 / 12 + Fr. 8'960.95.00 [VB 721]). Bei einer Gegenüberstellung mit dem im Jahr 2019 erzielten Monatslohn von Fr. 10'500.00 (VB 611) vermag die Beschwerdeführerin damit keinen nach Art. 2 Abs. 3bis lit. b Co- vid-19-Verordnung