2021 würde Mittel darstellen, welche 2016 bis 2019 erwirtschaftet worden seien und hätte mit den zwei Coronajahren 2020 und 2021 nichts zu tun. Das Timing für die Entnahme bzw. den PK-Einkauf hätte jedoch aus regulatorischen Gründen (Sperrfrist) vor dem Jahresende 2021 und gemäss Weisung der Pensionskasse von B._____ privat erfolgen müssen. Das sei vertretbar gewesen, denn zum einen seien diese Mittel ja schon über Jahre zuvor erwirtschaftet worden und zum anderen habe sie, zum Zeitpunkt der Entnahme, die Spuren der Coronakrise bereits erfolgreich hinter sich gehabt. Es erscheine absurd, dass B.___