Die vom Bundesrat getroffene Regelung der Pauschalansätze liegt jedoch innerhalb des diesem vom Gesetz eingeräumten Ermessenspielraums (Urteil des Bundesgerichts 8C_324/2009 vom 11. November 2009 E. 3.4.2). -5- 4. 4.1. Nach dem Dargelegten erweist sich die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene Berechnung des versicherten Verdienstes als rechtens, weshalb die gegen den Einspracheentscheid vom 29. Dezember 2022 erhobene Beschwerde abzuweisen ist. 4.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).