Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AVIG (Einspracheentscheid vom 29. Dezember 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer meldete sich am 29. Juli 2022 zur Arbeitsvermittlung und am 19. August 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung (ALE) an. Die Beschwerdegegnerin setzte den versicherten Verdienst auf Fr. 2'213.00 sowie das Taggeld auf Fr. 81.60 fest, woran sie mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 festhielt. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 29. Dezember 2022 ab.