Dies erklärten sie damit, dass bei der Ausübung einer angepassten Tätigkeit aufgrund der chronischen Schmerzen, den zunehmenden Beschwerden im Tagesverlauf und dem dadurch bedingten erhöhten Pausenbedarf von einer leichten bis teilweise mittelschweren Einschränkung der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden müsse. Die Einschränkungen aus psychiatrischer und aus orthopädischer/neurologischer Sicht würden sich ergänzen und nicht kumulieren, da die gleichen Pausen zur seelischen und körperlichen Erholung eingesetzt werden könnten (VB 94 S. 11).