angestammten Tätigkeit vollständig arbeitsunfähig sei, in einer ideal angepassten Tätigkeit aber noch eine 70%ige Arbeitsfähigkeit bestehe. Dies erklärten sie damit, dass bei der Ausübung einer angepassten Tätigkeit aufgrund der chronischen Schmerzen, den zunehmenden Beschwerden im Tagesverlauf und dem dadurch bedingten erhöhten Pausenbedarf von einer leichten bis teilweise mittelschweren Einschränkung der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden müsse.