4.4.2.3. In der im Beschwerdeverfahren eingereichten Stellungnahme vom 9. Februar 2023 führte die RAD-Ärztin Dr. med. D. dazu aus, die Würdigung der neuropsychologischen Beurteilung im Gutachten durch Dr. med. B. als "erheblich oberflächlich und respektlos", sei aus Sicht der evidenzbasierten Medizin wenig nachvollziehbar. Es sei wissenschaftlich anerkannt, dass die Beschwerdevalidierung eine hohe Relevanz habe und dass unauffällige Ergebnisse in der Beschwerdevalidierung eine wichtige Voraussetzung für eine aussagekräftige Einschätzung des Schweregrades einer neuropsychologischen Störung seien.