4.4.2.2. Dr. med. B. führte in ihrem Bericht vom 20. Dezember 2022 dagegen lediglich aus, sie betrachte die neurologische [recte wohl: neuropsychologische] Untersuchung als valide. Die neuropsychologischen Testungen hätten den richtigen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin gezeigt. Es bestehe der Verdacht auf eine Demenz Entwicklung bei Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn mit einer vaskulären Veränderung im Gehirn (vgl. BB 3 S. 3).