Leistungsvermögen dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Beschwerdeführerin entsprechen, wäre eine eigenständige Lebensführung nicht möglich. Die Ergebnisse der formalisierten kognitiven Beschwerdevalidierung, eingebettete Indices sowie das Testprofil insgesamt würden somit erhebliche Zweifel an der Mitwirkung der Beschwerdeführerin in der Untersuchung begründen. Aufgrund der verminderten Kooperationsbereitschaft habe kein gültiges Testprofil erhalten werden können. Die Ergebnisse der neuropsychologischen Untersuchung seien daher insgesamt als nicht valide einzuschätzen und würden auf eine nicht-authentische Symptomproduktion bei angestrebtem Krankheitsgewinn hindeuten.