4.4.2.1. Dem neuropsychologischen Teilgutachten ist zu entnehmen, die Beschwerdeführerin habe in nahezu allen durchgeführten Testverfahren ausgeprägte Minderleistungen deutlich unterhalb der Erwartung erbracht, das heisse die Leistungen würden bei einer bis mehreren Standardabweichungen unterhalb des Mittelwertes der Altersgruppe liegen. Zur Validierung der kognitiven Leistungserfassung sei unter anderem der TOMM, ein international anerkanntes und gut untersuchtes nonverbales Symptomvalidierungsverfahren, durchgeführt worden. In diesem Verfahren seien sämtliche Parameter im auffälligen Bereich gelegen.