Zu den von Dr. med. B. gestellten Diagnosen gebe diese im Bericht vom 20. Dezember 2022 leider keine neuen Informationen. Es würden die allgemeinen, im ICD-10-Katalog gelisteten Kriterien einer PTBS aufgeschrieben, welche aber keine neuen Informationen über die konkreten Beschwerden der Beschwerdeführerin geben würden. Es sei vielmehr so, dass die Gutachterin anhand dieser Kriterien nachvollziehbar begründet habe, weswegen eben keine PTSB vorliege. Dass die Beschwerdeführerin nach den Schüssen auf ihren Ehemann keine psychiatrische Behandlung aufgesucht habe, spiele bei der Begründung der psychiatrischen Gutachterin med. pract. C. kaum eine Rolle.