In der im Beschwerdeverfahren eingereichten Stellungnahme vom 9. Februar 2023 führte die RAD-Ärztin Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, diesbezüglich des Weiteren aus, es handle sich beim Bericht von Dr. med. B. vom 20. Dezember 2022 um keinen üblichen Arztbericht, sondern um Bemerkungen zum psychiatrischen Gutachten vom 11. Januar 2022 (VB 112 S. 1). Relevant zur Nachvollziehbarkeit von psychiatrischen Diagnosen sei, wie die Gutachterin med. pract. C. inhaltlich die gestellten Diagnosen begründet bzw. weshalb sie Diagnosen ausgeschlossen habe, was die Gutachterin ausreichend schlüssig dargestellt habe. Zu den von Dr. med.