med. pract. C. bereits im medexperts-Gutachten schlüssig begründet aus, die diagnostische Einschätzung von Dr. med. B. könne nicht nachvollzogen werden. Unter anderem hätte eine PTBS im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung nicht festgestellt werden können. Die Beschwerdeführerin berichte von einem traumatisierenden Ereignis (A-Kriterium) im Jahr 1994, wobei durch den Rollladen auf ihren Mann geschossen worden sei. Im Anschluss sei es ihrem Mann psychisch schlecht gegangen und auch der Sohn habe sich zeitweise in psychiatrischer Behandlung befunden. Sie selber habe sich nicht in psychiatrische Behandlung begeben und habe eher versucht optimistisch zu bleiben und stark zu sein.