"1. Die Verfügung vom 22. November 2022 sei aufzuheben. 2. Der Versicherten sei eine ganze Rente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, weitere Abklärungen zu veranlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" Gleichzeitig reichte sie eine Stellungnahme ihrer behandelnden Ärztin Dr. med. B., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 20. Dezember 2022 ein.