Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche, medizinische sowie persönliche Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts ag, St. Gallen [medexperts], vom 8. März 2022). Nach Rücksprache mit dem RAD, der Vornahme einer Abklärung an Ort und Stelle und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 22. November 2022 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 22. November 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: